Für milizsystemfreundliche Beschwerdefristen

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Für milizsystemfreundliche Beschwerdefristen

Eine Erhöhung der Fristen für Stimmrechts-, Wahl- und Abstimmungsbeschwerden von 3 auf 10 Tage ist heute möglich. Den ehrenamtlich tätigen Politikerinnen und Politikern bringt es mehr Zeit und dem System mehr Vertrauen. Die EVP Aargau unterstützt deshalb die Anpassung des Gesetz über die politischen Rechte (GPR).