Ersatzwahl eines Gerichtspräsidenten am Bezirksgericht Baden
Christian Bolleter tritt erneut im 2. Wahlgang an
Ersatzwahl eines Gerichtspräsidenten am Bezirksgericht Baden
Christian Bolleter tritt erneut im 2. Wahlgang an
EVP für neue Führungsstrukturen in der Schule Aargau
Die EVP will Führungsstrukturen in der Schule Aargau vereinfachen und kann deshalb der
Abschaffung der Schulpflegen mehr oder weniger zustimmen.
EVP begrüsst die Stossrichtung der Änderungen der Gerichtsorganisation
Die Anhörung „Änderungen der Gerichtsorganisation und der Unvereinbarkeitsbestimmungen
für Angehörige der Gerichte“ begrüsst die Evangelische...
Auf den Spuren des Bibers
Natur- und Biberkenner Meinrad Bärtschi führte Mitglieder und Freunde der EVP Aargau dem Längibach, Schinznach Dorf, entlang und zeigte den Lebensraum...
Ressourcierung der Volksschule
Die EVP (Evangelische Volkspartei) Aargau steht der neuen Ressourcierung der Volksschule positive
gegenüber und begrüsst die Finanzierung über...
EVP: Hass und Gewalt gegen Frauen muss strafbar werden
Der Nationalrat hat heute einer Parlamentarischen Initiative zugestimmt, welche Diskriminierung und Aufrufe zu Hass und Gewalt gegen Frauen unter Strafe stellen will. Der Vorstoss war von der ehemaligen EVP-Nationalrätin Lilian Studer sowie Vertretern anderer Fraktionen gleichzeitig eingereicht worden. Das geltende Antidiskriminierungsgesetz verbietet bereits die Diskriminierung von Personen oder Gruppen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion und sexueller Orientierung. Nun soll auch die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts strafbar werden.
Wahlparteitag: Banking mit Herz, Ethik und Verstand - Jetzt anmelden!
Wir suchen Wege wie ethisches Wirtschaften in Banken und auf dem Finanzplatz Schweiz gestärkt werden kann und verabschieden eine Resolution.
Ehen, Partnerschaften und Paare stärken
Am Ende der Sommersession hat EVP-Nationalrat Marc Jost einen Vorstoss eingereicht, der Ehen, Partnerschaften und Paare stärken will. Der Bundesrat soll in einem Bericht einen Überblick über Präventionsmassnahmen geben sowie Empfehlungen machen, wie Scheidungen und Trennungen besser verhindert werden können. Eine quantitative Abschätzung der persönlichen und gesellschaftlichen Folgekosten soll hierfür die Grundlage bilden und letztlich den Profit solcher Präventionsarbeit für die Gesellschaft insgesamt aufzeigen.